Free Care

In guten Händen

Wir im Detail - mit allen unseren Aufgaben

Träger der Einrichtung Haus Sonnenschein ist Norman Paul, Free Care Pflegebetriebe GmbH.

PFLEGESÄTZE

Pflegesätze mit Wirkung ab 03. März 2023

Pflegegrad 1

Pflege­vergütung

Unterkunft und Verpflegung

Investitions­kosten

44,24 €

28,45 €

15,81 €

 

88,50 €

 

monatl. / 30,42 Tage

2.692,17 €

 

EEE

0,00 €

 

Ausbildungs­umlage

52,62 €

 

Verwaltung Barbetragskto.

8,50 €

 

Pflegevers.­Leistung

125,00 €

 

Eigenanteil monatlich :

2.628,29 €

 

Pflegegrad 2

Pflege­vergütung

Unterkunft und Verpflegung

Investitions­kosten

56,72 €

28,45 €

15,81 €

 

100,98 €

 

monatl. / 30,42 Tage

3.071,81 €

 

EEE

955,49 €

 

Ausbildungs­umlage

52,62 €

 

Verwaltung Barbetragskto.

8,50 €

 

Pflegevers.­Leistung

770,00 €

 

Eigenanteil monatlich :

2.362,93 €

 

Pflegegrad 3

Pflege­vergütung

Unterkunft und Verpflegung

Investitions­kosten

72,90 €

28,45 €

15,81 €

 

117,16 €

 

monatl. / 30,42 Tage

3.564,01 €

 

EEE

955,50 €

 

Ausbildungs­umlage

52,62 €

 

Verwaltung Barbetragskto.

8,50 €

 

Pflegevers.­Leistung

1.262,00 €

 

Eigenanteil monatlich :

2.363,13 €

 

Pflegegrad 4

Pflege­vergütung

Unterkunft und Verpflegung

Investitions­kosten

89,76 €

28,45 €

15,81 €

 

134,02 €

 

monatl. / 30,42 Tage

4.076,89 €

 

EEE

955,50 €

 

Ausbildungs­umlage

52,62 €

 

Verwaltung Barbetragskto.

8,50 €

 

Pflegevers.­Leistung

1.775,00 €

 

Eigenanteil monatlich :

3.3185,51 €

 

Pflegegrad 5

Pflege­vergütung

Unterkunft und Verpflegung

Investitions­kosten

97,32 €

28,45 €

15,81 €

 

141,58 €

 

monatl. / 30,42 Tage

4.306,86 €

 

EEE

955,50 €

 

Ausbildungs­umlage

52,62 €

 

Pflegevers.­Leistung

2.005,00 €

 

Eigenanteil monatlich :

3.309,98 €

 

EEE = Einrichtungseinheitlicher pflegebedingter Eigenanteil für die Pflegegrade 2-5 Bei der Ermittlung des durchschnittlichen monatlichen und täglichen Einrichtungseinheitlichen pflegebedingten Eigenanteils , kommt es zwangsläufig zu Rundungsdifferenzen im Cent-Bereich, die allerdings der gesetzlichen Anforderung nicht entgegenstehen, sondern als systembedingt akzeptiert werden.

Bei vollstationärer Pflege kann ein Einkommenabhängiges Pflegewohngeld (Landespflegegesetzverordnung - LPflegeGVO) durch den Einrichtungsträger beantragt werden. Möglicher Höchstbetrag: monatlich z.Zt. 466,95 EUR. Nähere Informationen erhalten Sie durch den Einrichtungsträger. Im Rahmen der Kurzzeitpflege kann, falls noch Anspruch für das laufende Jahr besteht, ein "Investitionskostenzuschuss" beim Kreis Schleswig-Flensburg in Höhe von 90 % des Investitionskostenanteils durch die Einrichtung beantragt werden.

Unterkunft: 15,23 EUR und Verpflegung: 13,22 EUR gesamt: 28,45 / Lebensmittelaufwand pro Tag: 5,75 EUR - Zusatzleistungen werden extra ausgewiesen